Rechtsanwalt Jan Weber – für Aktionäre in Spruchverfahren aktiv

(Squeeze-Out, Verschmelzung, Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge)

Anstehende Spruchverfahren, in denen Rechtsanwalt Jan Weber Aktionäre vertreten wird


Bereits vor der Einleitung eines Spruchverfahrens nehmen Minderheitsaktionäre regelmäßig Kontakt zu Rechtsanwalt Jan Weber auf und beauftragen ihn, die Erfolgsaussichten eines Spruchverfahrens zu prüfen. Aufgrund der Vielzahl von laufenden Spruchverfahren hat Rechtsanwalt Jan Weber einen guten Vergleich über die Entwicklung der Bewertungspraxis. So gibt er bereits im Vorfeld eine Einschätzung zu den Angriffspunkten ab und skizziert mit seinen Mandanten das mögliche Nachbesserungspotenzial.

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Die Verfahren, in denen Rechtsanwalt Jan Weber demnächst Minderheitsaktionäre vertreten wird, sind nachfolgend aufgeführt. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert.

Squeeze-Out

VerfahrenBeschlussfassung der Hauptversammlung
Medionvoraussichtlich 12.11.2024
Morphosys27.08.2024
Lotto2427.08.2024
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien13.08.2024
EQS Group30.07.2024
Aareal Bank03.05.2024

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

VerfahrenBeschlussfassung der Hauptversammlung
Diso Verwaltungs26.01.2024

Verschmelzung

VerfahrenBeschlussfassung der Hauptversammlung
Beta Systems Software / Spartavoraussichtlich Anfang 2025
Schaeffler / Vitesco24./25.04.2024

Rechtsanwalt Jan Weber wird Minderheitsaktionäre in den vorgenannten Spruchverfahren vertreten. Gerne können Sie sich als Antragsteller anschließen. Ebenso können Sie sich gerne melden, wenn Sie Aktien halten, die von einer Strukturmaßnahme betroffen sind und hier nicht genannt sind. Rechtsanwalt Jan Weber prüft Ihre Ansprüche unverbindlich und gibt Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung zu einem möglichen Spruchverfahren ab.

Ihr Vorteil, wenn Sie sich an einem Spruchverfahren als Antragsteller beteiligen: Sie erhalten Informationen zum Stand des Verfahrens aus erster Hand. Sie erhalten zudem die relevanten Schriftsätze in Kopie und können sich selbst ein Bild über Ihre Nachbesserungsansprüche machen. Und bei möglichen Vergleichsverhandlungen werden Sie gefragt, ob Sie zustimmen wollen oder lieber auf einer gerichtlichen Entscheidung bestehen.