Rechtsanwalt Jan Weber – für Aktionäre in Spruchverfahren aktiv
(Squeeze-Out, Verschmelzung, Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge)
Laufende Spruchverfahren, in denen Rechtsanwalt Jan Weber Aktionäre vertritt
Rechtsanwalt Jan Weber wird regelmäßig von Minderheitsaktionären beauftragt, ihre Rechte in Spruchverfahren zu vertreten. Sei es die Forderung nach einer angemessenen Barabfindung nach einem Squeeze-Out oder eine Überprüfung des Umtauschverhältnisses bei Verschmelzungen. Und auch die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen vorgesehene Abfindung und Ausgleichszahlung werden in Spruchverfahren überprüft.
Die Verfahren, in denen Rechtsanwalt Jan Weber aktuell Minderheitsaktionäre vertritt, sind nachfolgend aufgeführt. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert.