Rechtsanwalt Jan Weber wird regelmäßig von Minderheitsaktionären beauftragt, ihre Rechte in Spruchverfahren zu vertreten. Sei es die Forderung nach einer angemessenen Barabfindung nach einem Squeeze-Out oder eine Überprüfung des Umtauschverhältnisses bei Verschmelzungen. Und auch die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen vorgesehene Abfindung und Ausgleichszahlung werden in Spruchverfahren überprüft.
Die Verfahren, in denen Rechtsanwalt Jan Weber aktuell Minderheitsaktionäre vertritt, sind nachfolgend aufgeführt. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert.